10.11.19

Grundrentenkompromiss - eine Kritik

Eine Verbesserung mag es zwar sein, aber verstehe ich recht, dass wer 15, 29 oder 34 Jahre wenig Arbeitslohn erhielt, keine Aufbesserung bekommt gegenüber welchen, die weniger oder gar nichts beitrugen?
Als seien wir ohne Computer, die es gerechter rechnen könnten.

Und warum erst ab 2021? Weil billiger, wenn viele unter der Erde? Weil es unsere Regierung nicht zahlen will, sondern spätere Regierungen?

Grundrente hat zu sein, was das Existenzminimum im Verhältnis zu den Arbeitsjahren aufstockt.

Alles andere ist populistischer Käse, hinter der Logik zurück und Verfassungsbeschwerden vorprogrammiert, denn die Missachtung der Verhältnismäßigkeit zu offensichtlich.

21.11.13

Kommentar zur "Mütterrente"

Eine "Mütterrente" fände meine Zustimmung, aber steuerfinanziert, da sich sonst die Sozialbeiträge noch weniger rentieren, die Lohnnebenkosten steigen, während sich die Selbständigen (wie ich) und Einkommensstarken noch mehr aus den Solidarsystemen verabschieden.
Dass die Rentenkassen gegenwärtig gut gefüllt seien, wäre eher ein Grund zur Beitragssenkung oder Rückerstattung, aber kein Grund zur Zweckerweiterung bzw. Zweckentfremdung - womöglich für welche, die auch mit ihren Ehepartnern nie in die Rentenversicherungen einzahlten und obendrein Witwenrente bekommen, während es für alleinerziehende Alleinstehende angebrachter wäre.
"Mehr Brutto vom Netto" ist sozialer, je mehr vom Sozialversicherungssystem auf Sozialsteuersystem umgestellt wird. - Ich habe nüscht gegen Reichtum, aber es gibt reichlich gute Argumente gegen Armut. Und "sozial" ist es eben nicht, sondern "Klau", wenn Begüterte dann auch noch zusätzlich von denen aus Kassen begütert werden, die eigens dazu geschaffen waren, den wenig Begüterten die Existenz zu sichern.

Lieber Herr Markus Söder (CSU),

teilen Sie bitte der Öffentlichkeit mit, welche Summen Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlten, dass Sie nun für Ihre Frauen mit den bis dato 4 Kindern aus der gesetzlichen Rentenversicherung Zusatzberentung verlangen.

 Mit freundlichen Grüßen, Markus S. Rabanus / Berlin

ps: Allgemein interessiert mich noch, wieso Herr Söder nicht auch eine "Väterrente" in Betracht zieht, denn immerhin gibt es erziehende und alleinerziehende Väter. Braucht es in Sachen Gleichstellung erst wieder Nachhilfe vom Bundesverfassungsgericht?

25.9.13

Argumente für den gesetzlichen Mindestlohn

Im ZEIT-Artikel unter dem Titel "Risiko Mindestlohn" machen sich zwei Journalisten einiges an Gedanken, was gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns spreche, aber es gelingt ihnen weder eine wirtschaftliche noch eine soziale Argumentation.
Zunächst wäre zu klären, ob unter Mindestlohn eine bloße Lohnuntergrenze zu verstehen ist oder an diese Lohnuntergrenze der Anspruch zu stellen ist, dass der Stundenlohn bei Vollzeitbeschäftigung für den Lebensunterhalt auszureichen hat.
Letzteres ist aus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive die zutreffende Definition, denn Wirtschaft bedeutet, dass Wirtschaftsbetriebe und Erwerbsarbeit keine Hobbyveranstaltungen sind, sondern zumindest die Eigenkosten von Betrieb und Arbeit zu decken gewährleisten.
Wenn also bspw. ein Frisiersalon mit Stundenlöhnen i.H.v. 3,50 € betrieben wird, dann erfüllt er die betriebswirtschaftlichen Anforderungen nicht und sollte tunlichst nur Personal beschäftigen, das solchen Stundenlohn nicht zum Lebensunterhalt braucht, weil es keine vernünftige Veranlassung gibt, die billige Haargestaltung aus Gemeinkassen zu subventionieren.
Eine öffentliche Bezuschussung zu Lebenshaltungskosten bei Unterschreitung von Mindestlöhnen sollte nur dann zulässig sein, wenn es um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen oder befristet um Resozialisierungsmaßnahmen oder gemeinnützige Arbeit geht.

31.7.13

Zur Polemik gegen das "Betreuungsgeld"

@Gernot Erler (SPD), auch ich bin gegen das "Betreuungsgeld", aber vollkommen klar ist, dass es nahezu alle beanspruchen werden, die es beanspruchen können - und sogar Kinder aus Kitas nehmen werden, um es einzustreichen. Darum halte ich die Häme wegen der zunächst niedrigen Antragszahlen für sowat von bescheuert, wie Politik eben oft nur Kurzsichtigkeit ist, denn auch die SPD wird diese dann eingeführten Zahlungen nicht einfach streichen können, wie es Steinbrück für den Fall seines Wahlsieges verspricht, sondern teuer kompensieren.

17.4.13

Falschmeldung: "Renten steigen um 0,25 Prozent"

Ab dem 1.7.2013 erhalten die ca. 16 Mio. Westrentner 0,25 Prozent und die ca. 4 Mio. Ostrentner 3,29 Prozent mehr Rente. Die Ostrenten laufen dennoch von bisher 88,8 und dann mit 91,5 Prozent den Westrenten hinterher.
Es wird als "Rentenanstieg" verkauft, aber im Durchschnitt gleicht es den Kaufkraftschwund nicht aus, denn im Jahr 2012 betrug die Inflationsrate 2 Prozent.
Zugleich heißt es, dass die Rentenkassen die Mehrausgaben i.H.v. 1,1 Mrd.€ in 2013 und 2,2 Mrd.€ in 2014 leicht aus den Rücklagen bedienen können, die sich inzwischen auf ca. 30 Milliarden Euro" erhöhten. Dass diese Rücklagen besser heute als morgen zugunsten der Bundeskasse aufgelöst werden müssten, um die Schuldenlast zu verringern und Zinsen zu sparen oder die Beiträge zu senken, scheint keine Lobby zu haben.

28.3.13

Kritik am Minijob-Konzept der GRÜNEN

Die GRÜNEN wollen Minijobs auf 100 € begrenzen. Nur für den haushaltsnahen Bereich solle das System erhalten bleiben. Auch die GRÜNEN diskutierten ihren "Vorstoß" mal wieder nicht öffentlich, sondern offenbar bloß aus der begrenzten Perspektive von Parteifunktionären, die sich an billiges Putzpersonal gewöhnt haben und sich am "einfachen Meldeverfahren" erfreuen.

Die 100-Euro-Grenze dürfte allerdings genügen, um bspw. das Geschäftsmodell vieler Supermarktketten zu ändern, die statt fester Anstellungen auf Minijobs umgestiegen sind.

Der "Vorstoß" verkennt indes die Erforderlichkeit eines übertariflichen Mindestlohnes für Minijobs und das Schwarzarbeitsrisiko, das sich durch Unterschlagung der vollen Stundenzahl ergibt - mit weiteren Missbrauchsfolgen, wenn bspw. ein Minijobber verunfallt und dann trotzdem versichert ist, weil niemandem nachvollziehen kann, ob der Unfall in angemeldeten oder nicht gemeldeten Arbeitszeiten passierte, zumal die Nachmeldung zulässig ist.

Das gesamte Minijob-System ist unstimmig, weil einfach nicht auf die Praxis geschaut wird. Die "Studie" der Bundesregierung beschäftigt sich nur mit der dürftigen Statistik von JobCentern, die durch Missbrauchspraxen weitgehend verzerrt ist, desgleichen die Interpretation.

Eckpunkte eines vernünftigen Minijobssystems müssten sein:
1. Höherbezahlung von Minijobs (z.B. 25%) im Vergleich zur Festanstellung, um eben die Festanstellung zu fördern, Lohndumping zu begrenzen und um entfallende Urlaubsansprüche und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abzugelten.
2. Ein unkompliziertes Vorab-Meldesystem bspw. via Internet für die Arbeitszeiten, Tätigkeiten und Vergütung, um die Schwarzarbeit einzudämmen.
3. In Fällen der "Nachmeldung" verdoppelte Abgabenhöhe.
4. ... weitere Eckpunkte

So wie das Minijob-System bislang "funktioniert", ist es jedenfalls eher komplett zu kippen als zu erhalten, denn man kommt sich als Gelegenheitsarbeitgeber von Minijobbern geradezu "bescheuert" vor, wenn man weiß, wie leicht + unverfolgbar der Missbrauch ist und sich trotzdem gesetzeskonform verhält, woran sich dann der Minijobber stört.

18.3.13

Minijob-Recht reformieren

Was mag die "Studie" gekostet haben? Die Bundesregierung fand per "Studie" heraus, wozu jeder Blick in die Minijob-Anzeigen oder "Jobcenter"-Akten genügen würde, dass es in diesem Bereich die ungeheuerlichste Ausbeutung gibt, wenn man vom Schwarzarbeitssektor mit "illegalen Einwanderern" absieht.
Dadurch kommen die Minijobs in Verruf, obwohl sie durchaus Sinn machen würden, wenn die Minijob-Stundenlöhne HÖHER als bei regulären Arbeitsverhältnissen wären, denn allein das schafft Kompensation für das Minus an Jobsicherheit und sorgt dafür, dass die Betriebe weniger Menschen in "Minijobs" abdrängen.
Minijobs abzuschaffen, wäre unsinnig, denn wenn sich Auftragnehmer und Auftraggeber für kleinere Aufgaben direkt finden, dann braucht es keine mitverdienenden "Arbeitgeber" dazwischen.
Ein Riesenproblem allerdings ist, dass die Minijob-Beteiligten nicht gemeinsam den Staat betuppen, indem sie weniger Arbeitsstunden angeben als tatsächlich geleistet wurden. Solchem Zusammenwirken kann aber begegnet werden, indem für Minijobs eine gänzlich andere Regelung käme: Der Minijobgeber (z.B. wer einen "Putzteufel" für die Wohnung beauftragt) müsste die kompletten Minijobkosten steuerlich in Abzug bringen dürfen. Sowie dadurch dem Minijobgeber mehr Vorteil ist als die Kosten aus den Minijobgeber-Anteilen, wäre "spontan" weniger Schwarzarbeit.

7.3.13

Armutsbericht: Rösler ging es nie so gut wie heute

Stimmt. Aber er sagte es anders: "Deutschland ging es nie so gut wie heute." Das dürfte besonders diejenigen erfreuen, die mit Stundenlöhnen um die 5 € staunen, dass unsere DAX-Manager auch noch im Schlaf 10 € pro Minute "verdienen", Herr Ackermann sogar 18 €, die Herren Steinbrück und Gauck 25.000 für eine Rede, der Talkmaster mehr als die Kanzlerin, ...

6.3.13

Zum Thema Ehegatten- oder Familiensplitting

Es zeichnet sich ab, dass das steuerrechtliche Ehegatten-Splitting durch ein Familien-Splitting ersetzt werden sollte. Bundesarbeitsministerin von der Leyen fordert ein auf unverheiratete und homosexuelle Paare mit Kindern erweitertes Splittingrecht. Familienministerin Schröder will Unverheiratete davon ausnehmen und ignoriert, dass sich deren Belastung von Verheirateten in nichts unterscheidet.

Die Splittingoption müsste eigentlich noch weiter reichen, denn getrennt lebende Eltern haben die höchste Belastung und sind am ehesten von Armut bedroht, ob verheiratet oder unverheiratet.

11.12.12

Zur Anhebung der MiniJob-Grenze auf 450 €

Seit 2003 unverändert ist die Anhebung der Minijob-Grenze von 400 auf 450 € pro Monat ab 1.1.2013 in Anbetracht der Kostensteigerungen überfällig und richtig, aber hätte mit einer Mindestlohnvorschrift kombiniert werden müssen, ansonsten geraten reguläre Arbeitsverhältnisse noch mehr unter Druck der Minijob-Mogelei.

Das Prinzip muss lauten: Minijobs, Nebenverdienste und "Zeitarbeit" dürfen nicht kostengünstiger sein als das Stammpersonal, ansonsten führt es zu Lohndumping und "Aufstockung" zulasten der Allgemeinheit.

21.3.10

Obama bekam Krankenversicherungspflicht durch

Gegen den Widerstand der Republikaner und zahlreicher Demokraten bekam US-Präsident seine wahlkampfversprochene Krankenversicherungspflicht durch.
Konservative Lügenstrolche, die sich selbst christlichen Glaubens beschmücken, verdächtigten Obama des Kommunismus und Staatsbankrotts usw.; bei Rüstungsetats kommen die selben Strolche freilich nicht auf solche Ideen.

Die Kampagnen gegen die Gesundheitsreform ließen es nahezu sämtliche Beobachter als unwahrscheinlich erscheinen, dass dieses Vorhaben noch zu retten sein würde. Immerhin war auch US-Präsident Clinton mit solcher Reform gescheitert.
Obama sagte wegen der heutigen Abstimmung Auslandsreisen ab und machte unter anderem das Zugeständnis, dass die Pflichtversicherung nur in Ausnahmen für Schwangerschaftsabbrüche in Anspruch genommen werde.

Mehr als 30 Millionen US-Bürger sind gegenwärtig nicht krankenversichert. Monat für Monat gehen Tausende wegen Behandlungskosten in Privatkonkurs. - Das soll sich jetzt durch Einführung des Solidarprinzips ändern. Das Solidarprinzip scheint vielen Christen kein Anliegen.

Die US-Gesundheitsreform stellt einen Fortschritt dar und ist dennoch - wie das System in Deutschland - keine wirkliche Alternative zu einer vollständig einkommensteuer-finanzierten Grundversorgung.

Markus Rabanus >> Abstimmung und Diskussion

2.2.09

"Bedingungslosen Grundeinkommen" ?

Zur Zeit macht eine Petition Furore, mit der ein "bedingungsloses Grundeinkommen" gefordert wird (Doku im Forum).
Während sich die Gegner eines "bedingungslosen Grundeinkommens" sorgen, dass ein Recht auf Arbeitsunwilligkeit und Schmarotzertum unrechtens sei, bleibt einzuwenden, dass sich eine zivilisierte Gesellschaft nicht leisten darf/kann, Menschen in Zwangsarbeit zu verpflichten oder verhungern zu lassen, als sei durch die Bürokratie zwischen Arbeitsunwilligkeit, entwürdigenden Stellenangeboten und Chancenlosigkeit allein hoheitlich und nicht aus der Perspektive des Arbeitslosen zu unterscheiden.
Die Frage kann daher nur lauten, in welcher Höhe jedem Bürger, also auch den Arbeitenden, ein "bedingungsloses Grundeinkommen" gewährt werden sollte,
- um einerseits Not auszuschließen und durch eine vernünftige Besteuerung Arbeitsanreize zu erhöhen,
- um andererseits als weiteres Mittel neben den ebenfalls zu fordernden Mindestlöhnen dafür zu sorgen, dass der Arbeitsmarkt um "Stellenangebote" bereinigt wird, die Menschen entwürdigen und die gesamte Gesellschaft schädigen.
-markus rabanus- >> Diskussion

siehe auch >> Grundversorgung

17.10.07

Kinderkrippen-Debatte

Im Rahmen eines sozialbetrieblichen Praktikums werden z.Zt. öffentliche Stellungnahmen zur Kinderkrippen-Politik gesammelt >> http://kitas.blogspot.com/

4.8.05

BSG plündert Pflegekassen

"Die Pflegekassen müssen zwar ebenso wenig wie die Krankenkassen Hilfsmittel gewähren, die als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. Für Zuschüsse zur Finanzierung von Umbaumaßnahmen in der eigenen Wohnung gilt dies aber nicht. Deshalb müssen Pflegekassen für den Einbau eines Personenaufzugs im eigenen Haus zugunsten einer schwer gehbehinderten, pflegebedürftigen Person unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse und bis zur gesetzlichen Höchstgrenze Zuschüsse gewähren, wenn dadurch die Möglichkeit der behinderten Person, die Wohnung zu verlassen und wieder aufzusuchen, wesentlich erleichtert wird.
(Urteil vom 13. Mai 2004 - B 3 P 5/03 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen)"

zitiert aus www.bundessozialgericht.de

Durch solche Urteile werden die Pflegekassen zu Subventions-Eseln für die Bauwirtschaft.
Das kann auf Dauer nicht gut gehen. Und das tut es schon lange nicht mehr.

- sven -

7.7.05

BSG: Zur Nachbarschaftshilfe

Medien-Information Nr. 11/05

Versicherungsschutz als "Wie-Beschäftigter" bei Nachbarschaftshilfe?

Der Kläger war Eigentümer eines Reihenhauses, das Teil einer Reihenhausanlage war, die im Frühjahr und Herbst von den Nachbarn gemeinsam gereinigt wurde. Dabei halfen die Ehepartner bzw Familienangehörigen mit. Nach jedem Arbeitstag fand ein gemeinsames Grillen statt. Das benötigte Handwerkszeug brachte jeder selbst mit. Jeder arbeitete dort, wo Arbeiten anfielen.

Am Unfalltag schnitt der Kläger zunächst die Hecke. Die Miteigentümer B. und N. reinigten die gemeinsame Dachrinnenanlage vorne und hinten. Nach einer gemeinsamen Pause am Vormittag waren die Arbeiten kurz vor Mittag im Wesentlichen beendet. Es sollten nur noch die Gitter auf die Regenrinne aufgesetzt und Werkzeuge und Geräte weggeräumt werden. Zu diesem Zeitpunkt entschloss sich N. zu versuchen, das Moos von seinem Dach zu entfernen. Einen Beschluss darüber hatten die Nachbarn zwar nicht gefasst, jedoch hätten sie das Moos von allen Dächern entfernt, wenn dieser Versuch erfolgreich gewesen wäre. Nachdem N. auf sein Dach gestiegen war, kam ihm der Kläger auf der Leiter nach, um ihm zwei Drahtbürsten zuzuwerfen. Dabei stürzte der Kläger von der Leiter und erlitt eine schwere Kopfverletzung.

Die beklagte Unfallkasse lehnte die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall und die Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ab, weil der Kläger im Unfallzeitpunkt weder einer abhängigen Beschäftigung als Arbeitnehmer noch einer beschäftigtenähnlichen Tätigkeit nachgegangen sei. Denn er habe im Unfallzeitpunkt eine im eigenen Interesse liegende Tätigkeit verrichtet. Klage und Berufung waren erfolglos. Auch die Revision des Klägers wurde vom BSG nun durch Urteil vom 5. Juli 2005 (Az. B 2 U 22/04 R) zurückgewiesen.

Versicherungsschutz als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer schied schon deswegen aus, weil der Kläger nicht als Arbeitnehmer, sondern aus eigenem Antrieb im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe tätig war, als er abstürzte.

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfall­versicherung konnte danach allenfalls nach § 2 Abs 2 SGB VII als so genannter Wie-Beschäftigter bestanden haben. Danach sind Personen versichert, die zwar nicht in einem förmlichen Arbeitsverhältnis stehen, aber wie ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer, zB im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe, tätig werden.

Ob eine Nachbarschaftshilfe also zB in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist, richtet sich im Kern nach den Kriterien für eine Beschäftigung. Versicherungsschutz wird aber auch dann gewährt, wenn die Voraussetzungen eines Beschäftigungsverhältnisses nicht vollständig erfüllt sind und bei einer ggf nur vorübergehenden Tätigkeit die Grundstruktur eines Beschäftigungsverhältnisses gegeben ist, weil

· eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt,

· die einem fremden Unternehmen dienen soll und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmens entspricht,

· unter solchen Umständen, die einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich sind und nicht auf einer Sonderbeziehung zB als Familienangehöriger oder Vereinsmitglied beruhen.

Gemessen an diesen Grundsätzen ist der Kläger am Unfalltag nicht wie ein Beschäftigter tätig geworden. Nach den Feststellungen des LSG - an die das BSG als Revisionsgericht gebunden ist - hatten sich die Eigentümer der Reihenhausanlage zur gemeinsamen Reinigung und Pflege der Anlage verabredet. Die Beteiligung an dieser Aktion und die Arbeitsbeiträge jedes Einzelnen dienten letztlich nicht den Interessen anderer Eigentümer, sondern den gemeinsam Interessen aller Eigentümer - und damit auch des Klägers - an der Erhaltung und Pflege des Eigentums an den Reihenhäusern. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die durchzuführenden Arbeiten vorab geplant waren oder ob sie, wie die Tätigkeit, bei der sich der Unfall ereignet hat, erst später spontan in Angriff genommen wurden. Da der Kläger mit der zum Unfall führenden Tätigkeit eigene Zwecke verfolgt hat, war er nicht arbeitnehmerähnlich, sondern unternehmerähnlich tätig. Das schließt einen Versicherungsschutz als Wie-Beschäftigter nach § 2 Abs 2 SGB VII und damit Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung aus.

Az.: B 2 U 22/04 R
P. ./. Unfallkasse Schleswig-Holstein
www.inidia.de/bundessozialgericht.htm

MSR-Kommentar: das Urteil schafft keine Klarheit

16.3.05

3,13 Mio. Privathaushalte überschuldet

bmfsfj-Presseerklärung v. 16.03.2005

Private Überschuldung - vorbeugen und helfen

In Deutschland sind 8,1 Prozent aller Privathaushalte überschuldet, das sind 3,13 Millionen Haushalte und damit rund 400.000 mehr als vor vier Jahren. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Peter Ruhenstroth-Bauer, wies auf die Bedeutung der Prävention von Überschuldung und der Schuldnerberatung hin: "Die Überschuldung privater Haushalte ist ein drängendes, aber oft unsichtbares Problem. Überschuldung führt nicht selten zu Armut und Ausgrenzung. Wer Schulden angehäuft hat, braucht Hilfe, damit er sich wieder aus eigener Kraft unterhalten kann und nicht in Abhängigkeit von Gläubigern oder dem Staat leben muss", sagte Ruhenstroth-Bauer bei der Tagung "Überschuldung privater Haushalte" der Gesellschaft für sozialen Fortschritt in Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung heute in Berlin.

Die Bundesregierung hat das Thema Überschuldung in ihrem 2. Armuts- und Reichtumsbericht aufgegriffen. Mit einem Konzept gegen Überschuldung will die Bundesregierung Betroffene aus dem Schuldenkreislauf holen und Überschuldung vorbeugen. Nicht nur die Gläubiger erleiden Schaden; viele Überschuldete und ihre Familien sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Damit ist auch der volkswirtschaftliche Schaden groß, der durch die Überschuldung der privaten Haushalte entsteht.

Eine Schlüsselrolle bei der Hilfe aus der Schuldenspirale kommt den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen vor Ort zu. Fast jedem zweiten, der sich beraten lässt, kann die Schuldnerberatung einen Ausweg weisen. "Schuldnerberatungsstellen dürfen nicht abgebaut werden: es muss sie flächendeckend geben. Hier sind die Länder und Kommunen gefordert. Sie müssen auch neue Wege gehen und neue Partner zum Beispiel bei der Kreditwirtschaft suchen", forderte Ruhenstroth-Bauer. In einigen Bundesländern beteiligen sich bereits die Sparkassen an der Finanzierung der Schuldnerberatung. Für arbeitslose Überschuldete und Überschuldete, denen Arbeitslosigkeit unmittelbar droht, gibt das Sozialgesetzbuch II ("Hartz IV") überdies den Fallmanagern in Job-Centern die Möglichkeit, Schuldnerberatung zu vermitteln.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine wichtige Hilfe für Überschuldete. Im Jahr 2004 gab es 49.123 Verbraucherinsolvenzverfahren. Das ist eine Steigerung um 53 Prozent gegenüber 2003 und ein Beleg, dass das seit langem drängende Problem der Überschuldung privater Haushalte erfolgreich in Angriff genommen wurde. Die Bundesregierung wird das Verbraucherinsolvenzverfahren weiterentwickeln. Es soll noch effizienter werden, ohne die so genannten "masselosen Verfahren" aus dem gerichtlichen Verfahren auszugrenzen.

Der finanziellen Allgemeinbildung kommt - ergänzend zur Familie - im schulischen Bereich eine wachsende Bedeutung zu: Die Nachfrage nach Bildungsangeboten zum Umgang mit Geld und Konsum steigt. Gemeinsam mit der Schuldnerberatung und der Kreditwirtschaft fördert das Bundesfamilienministerium eine kostenlose Unterrichtshilfe für Lehrerinnen und Lehrer (www.unterrichtshilfe-finanzkompetenz.de), mit der die Konsum- und Finanzkompetenzen von Kindern und Jugendlichen unterstützt werden.

- Die Broschüre "Was mache ich mit meinen Schulden?" des Bundesministeriums gibt Rat bei Überschuldung. Sie ist kostenlos hier erhältlich.

- Unter www.forum-schuldnerberatung.de oder unter 01801/907050 (Mo - Do, 7 - 19 Uhr; Festnetz: 9 - 18 Uhr 4,6 Cent, sonst 2,5 Cent pro angefangene Minute) kann die nächstgelegene Schuldnerberatungsstelle erfragt werden. Dieser Service wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

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