11.12.12

Zur Anhebung der MiniJob-Grenze auf 450 €

Seit 2003 unverändert ist die Anhebung der Minijob-Grenze von 400 auf 450 € pro Monat ab 1.1.2013 in Anbetracht der Kostensteigerungen überfällig und richtig, aber hätte mit einer Mindestlohnvorschrift kombiniert werden müssen, ansonsten geraten reguläre Arbeitsverhältnisse noch mehr unter Druck der Minijob-Mogelei.

Das Prinzip muss lauten: Minijobs, Nebenverdienste und "Zeitarbeit" dürfen nicht kostengünstiger sein als das Stammpersonal, ansonsten führt es zu Lohndumping und "Aufstockung" zulasten der Allgemeinheit.