21.11.13

Kommentar zur "Mütterrente"

Eine "Mütterrente" fände meine Zustimmung, aber steuerfinanziert, da sich sonst die Sozialbeiträge noch weniger rentieren, die Lohnnebenkosten steigen, während sich die Selbständigen (wie ich) und Einkommensstarken noch mehr aus den Solidarsystemen verabschieden.
Dass die Rentenkassen gegenwärtig gut gefüllt seien, wäre eher ein Grund zur Beitragssenkung oder Rückerstattung, aber kein Grund zur Zweckerweiterung bzw. Zweckentfremdung - womöglich für welche, die auch mit ihren Ehepartnern nie in die Rentenversicherungen einzahlten und obendrein Witwenrente bekommen, während es für alleinerziehende Alleinstehende angebrachter wäre.
"Mehr Brutto vom Netto" ist sozialer, je mehr vom Sozialversicherungssystem auf Sozialsteuersystem umgestellt wird. - Ich habe nüscht gegen Reichtum, aber es gibt reichlich gute Argumente gegen Armut. Und "sozial" ist es eben nicht, sondern "Klau", wenn Begüterte dann auch noch zusätzlich von denen aus Kassen begütert werden, die eigens dazu geschaffen waren, den wenig Begüterten die Existenz zu sichern.

Lieber Herr Markus Söder (CSU),

teilen Sie bitte der Öffentlichkeit mit, welche Summen Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlten, dass Sie nun für Ihre Frauen mit den bis dato 4 Kindern aus der gesetzlichen Rentenversicherung Zusatzberentung verlangen.

 Mit freundlichen Grüßen, Markus S. Rabanus / Berlin

ps: Allgemein interessiert mich noch, wieso Herr Söder nicht auch eine "Väterrente" in Betracht zieht, denn immerhin gibt es erziehende und alleinerziehende Väter. Braucht es in Sachen Gleichstellung erst wieder Nachhilfe vom Bundesverfassungsgericht?

25.9.13

Argumente für den gesetzlichen Mindestlohn

Im ZEIT-Artikel unter dem Titel "Risiko Mindestlohn" machen sich zwei Journalisten einiges an Gedanken, was gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns spreche, aber es gelingt ihnen weder eine wirtschaftliche noch eine soziale Argumentation.
Zunächst wäre zu klären, ob unter Mindestlohn eine bloße Lohnuntergrenze zu verstehen ist oder an diese Lohnuntergrenze der Anspruch zu stellen ist, dass der Stundenlohn bei Vollzeitbeschäftigung für den Lebensunterhalt auszureichen hat.
Letzteres ist aus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive die zutreffende Definition, denn Wirtschaft bedeutet, dass Wirtschaftsbetriebe und Erwerbsarbeit keine Hobbyveranstaltungen sind, sondern zumindest die Eigenkosten von Betrieb und Arbeit zu decken gewährleisten.
Wenn also bspw. ein Frisiersalon mit Stundenlöhnen i.H.v. 3,50 € betrieben wird, dann erfüllt er die betriebswirtschaftlichen Anforderungen nicht und sollte tunlichst nur Personal beschäftigen, das solchen Stundenlohn nicht zum Lebensunterhalt braucht, weil es keine vernünftige Veranlassung gibt, die billige Haargestaltung aus Gemeinkassen zu subventionieren.
Eine öffentliche Bezuschussung zu Lebenshaltungskosten bei Unterschreitung von Mindestlöhnen sollte nur dann zulässig sein, wenn es um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen oder befristet um Resozialisierungsmaßnahmen oder gemeinnützige Arbeit geht.

31.7.13

Zur Polemik gegen das "Betreuungsgeld"

@Gernot Erler (SPD), auch ich bin gegen das "Betreuungsgeld", aber vollkommen klar ist, dass es nahezu alle beanspruchen werden, die es beanspruchen können - und sogar Kinder aus Kitas nehmen werden, um es einzustreichen. Darum halte ich die Häme wegen der zunächst niedrigen Antragszahlen für sowat von bescheuert, wie Politik eben oft nur Kurzsichtigkeit ist, denn auch die SPD wird diese dann eingeführten Zahlungen nicht einfach streichen können, wie es Steinbrück für den Fall seines Wahlsieges verspricht, sondern teuer kompensieren.

17.4.13

Falschmeldung: "Renten steigen um 0,25 Prozent"

Ab dem 1.7.2013 erhalten die ca. 16 Mio. Westrentner 0,25 Prozent und die ca. 4 Mio. Ostrentner 3,29 Prozent mehr Rente. Die Ostrenten laufen dennoch von bisher 88,8 und dann mit 91,5 Prozent den Westrenten hinterher.
Es wird als "Rentenanstieg" verkauft, aber im Durchschnitt gleicht es den Kaufkraftschwund nicht aus, denn im Jahr 2012 betrug die Inflationsrate 2 Prozent.
Zugleich heißt es, dass die Rentenkassen die Mehrausgaben i.H.v. 1,1 Mrd.€ in 2013 und 2,2 Mrd.€ in 2014 leicht aus den Rücklagen bedienen können, die sich inzwischen auf ca. 30 Milliarden Euro" erhöhten. Dass diese Rücklagen besser heute als morgen zugunsten der Bundeskasse aufgelöst werden müssten, um die Schuldenlast zu verringern und Zinsen zu sparen oder die Beiträge zu senken, scheint keine Lobby zu haben.

28.3.13

Kritik am Minijob-Konzept der GRÜNEN

Die GRÜNEN wollen Minijobs auf 100 € begrenzen. Nur für den haushaltsnahen Bereich solle das System erhalten bleiben. Auch die GRÜNEN diskutierten ihren "Vorstoß" mal wieder nicht öffentlich, sondern offenbar bloß aus der begrenzten Perspektive von Parteifunktionären, die sich an billiges Putzpersonal gewöhnt haben und sich am "einfachen Meldeverfahren" erfreuen.

Die 100-Euro-Grenze dürfte allerdings genügen, um bspw. das Geschäftsmodell vieler Supermarktketten zu ändern, die statt fester Anstellungen auf Minijobs umgestiegen sind.

Der "Vorstoß" verkennt indes die Erforderlichkeit eines übertariflichen Mindestlohnes für Minijobs und das Schwarzarbeitsrisiko, das sich durch Unterschlagung der vollen Stundenzahl ergibt - mit weiteren Missbrauchsfolgen, wenn bspw. ein Minijobber verunfallt und dann trotzdem versichert ist, weil niemandem nachvollziehen kann, ob der Unfall in angemeldeten oder nicht gemeldeten Arbeitszeiten passierte, zumal die Nachmeldung zulässig ist.

Das gesamte Minijob-System ist unstimmig, weil einfach nicht auf die Praxis geschaut wird. Die "Studie" der Bundesregierung beschäftigt sich nur mit der dürftigen Statistik von JobCentern, die durch Missbrauchspraxen weitgehend verzerrt ist, desgleichen die Interpretation.

Eckpunkte eines vernünftigen Minijobssystems müssten sein:
1. Höherbezahlung von Minijobs (z.B. 25%) im Vergleich zur Festanstellung, um eben die Festanstellung zu fördern, Lohndumping zu begrenzen und um entfallende Urlaubsansprüche und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abzugelten.
2. Ein unkompliziertes Vorab-Meldesystem bspw. via Internet für die Arbeitszeiten, Tätigkeiten und Vergütung, um die Schwarzarbeit einzudämmen.
3. In Fällen der "Nachmeldung" verdoppelte Abgabenhöhe.
4. ... weitere Eckpunkte

So wie das Minijob-System bislang "funktioniert", ist es jedenfalls eher komplett zu kippen als zu erhalten, denn man kommt sich als Gelegenheitsarbeitgeber von Minijobbern geradezu "bescheuert" vor, wenn man weiß, wie leicht + unverfolgbar der Missbrauch ist und sich trotzdem gesetzeskonform verhält, woran sich dann der Minijobber stört.

18.3.13

Minijob-Recht reformieren

Was mag die "Studie" gekostet haben? Die Bundesregierung fand per "Studie" heraus, wozu jeder Blick in die Minijob-Anzeigen oder "Jobcenter"-Akten genügen würde, dass es in diesem Bereich die ungeheuerlichste Ausbeutung gibt, wenn man vom Schwarzarbeitssektor mit "illegalen Einwanderern" absieht.
Dadurch kommen die Minijobs in Verruf, obwohl sie durchaus Sinn machen würden, wenn die Minijob-Stundenlöhne HÖHER als bei regulären Arbeitsverhältnissen wären, denn allein das schafft Kompensation für das Minus an Jobsicherheit und sorgt dafür, dass die Betriebe weniger Menschen in "Minijobs" abdrängen.
Minijobs abzuschaffen, wäre unsinnig, denn wenn sich Auftragnehmer und Auftraggeber für kleinere Aufgaben direkt finden, dann braucht es keine mitverdienenden "Arbeitgeber" dazwischen.
Ein Riesenproblem allerdings ist, dass die Minijob-Beteiligten nicht gemeinsam den Staat betuppen, indem sie weniger Arbeitsstunden angeben als tatsächlich geleistet wurden. Solchem Zusammenwirken kann aber begegnet werden, indem für Minijobs eine gänzlich andere Regelung käme: Der Minijobgeber (z.B. wer einen "Putzteufel" für die Wohnung beauftragt) müsste die kompletten Minijobkosten steuerlich in Abzug bringen dürfen. Sowie dadurch dem Minijobgeber mehr Vorteil ist als die Kosten aus den Minijobgeber-Anteilen, wäre "spontan" weniger Schwarzarbeit.

7.3.13

Armutsbericht: Rösler ging es nie so gut wie heute

Stimmt. Aber er sagte es anders: "Deutschland ging es nie so gut wie heute." Das dürfte besonders diejenigen erfreuen, die mit Stundenlöhnen um die 5 € staunen, dass unsere DAX-Manager auch noch im Schlaf 10 € pro Minute "verdienen", Herr Ackermann sogar 18 €, die Herren Steinbrück und Gauck 25.000 für eine Rede, der Talkmaster mehr als die Kanzlerin, ...

6.3.13

Zum Thema Ehegatten- oder Familiensplitting

Es zeichnet sich ab, dass das steuerrechtliche Ehegatten-Splitting durch ein Familien-Splitting ersetzt werden sollte. Bundesarbeitsministerin von der Leyen fordert ein auf unverheiratete und homosexuelle Paare mit Kindern erweitertes Splittingrecht. Familienministerin Schröder will Unverheiratete davon ausnehmen und ignoriert, dass sich deren Belastung von Verheirateten in nichts unterscheidet.

Die Splittingoption müsste eigentlich noch weiter reichen, denn getrennt lebende Eltern haben die höchste Belastung und sind am ehesten von Armut bedroht, ob verheiratet oder unverheiratet.