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25.9.13

Argumente für den gesetzlichen Mindestlohn

Im ZEIT-Artikel unter dem Titel "Risiko Mindestlohn" machen sich zwei Journalisten einiges an Gedanken, was gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns spreche, aber es gelingt ihnen weder eine wirtschaftliche noch eine soziale Argumentation.
Zunächst wäre zu klären, ob unter Mindestlohn eine bloße Lohnuntergrenze zu verstehen ist oder an diese Lohnuntergrenze der Anspruch zu stellen ist, dass der Stundenlohn bei Vollzeitbeschäftigung für den Lebensunterhalt auszureichen hat.
Letzteres ist aus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive die zutreffende Definition, denn Wirtschaft bedeutet, dass Wirtschaftsbetriebe und Erwerbsarbeit keine Hobbyveranstaltungen sind, sondern zumindest die Eigenkosten von Betrieb und Arbeit zu decken gewährleisten.
Wenn also bspw. ein Frisiersalon mit Stundenlöhnen i.H.v. 3,50 € betrieben wird, dann erfüllt er die betriebswirtschaftlichen Anforderungen nicht und sollte tunlichst nur Personal beschäftigen, das solchen Stundenlohn nicht zum Lebensunterhalt braucht, weil es keine vernünftige Veranlassung gibt, die billige Haargestaltung aus Gemeinkassen zu subventionieren.
Eine öffentliche Bezuschussung zu Lebenshaltungskosten bei Unterschreitung von Mindestlöhnen sollte nur dann zulässig sein, wenn es um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen oder befristet um Resozialisierungsmaßnahmen oder gemeinnützige Arbeit geht.

18.3.13

Minijob-Recht reformieren

Was mag die "Studie" gekostet haben? Die Bundesregierung fand per "Studie" heraus, wozu jeder Blick in die Minijob-Anzeigen oder "Jobcenter"-Akten genügen würde, dass es in diesem Bereich die ungeheuerlichste Ausbeutung gibt, wenn man vom Schwarzarbeitssektor mit "illegalen Einwanderern" absieht.
Dadurch kommen die Minijobs in Verruf, obwohl sie durchaus Sinn machen würden, wenn die Minijob-Stundenlöhne HÖHER als bei regulären Arbeitsverhältnissen wären, denn allein das schafft Kompensation für das Minus an Jobsicherheit und sorgt dafür, dass die Betriebe weniger Menschen in "Minijobs" abdrängen.
Minijobs abzuschaffen, wäre unsinnig, denn wenn sich Auftragnehmer und Auftraggeber für kleinere Aufgaben direkt finden, dann braucht es keine mitverdienenden "Arbeitgeber" dazwischen.
Ein Riesenproblem allerdings ist, dass die Minijob-Beteiligten nicht gemeinsam den Staat betuppen, indem sie weniger Arbeitsstunden angeben als tatsächlich geleistet wurden. Solchem Zusammenwirken kann aber begegnet werden, indem für Minijobs eine gänzlich andere Regelung käme: Der Minijobgeber (z.B. wer einen "Putzteufel" für die Wohnung beauftragt) müsste die kompletten Minijobkosten steuerlich in Abzug bringen dürfen. Sowie dadurch dem Minijobgeber mehr Vorteil ist als die Kosten aus den Minijobgeber-Anteilen, wäre "spontan" weniger Schwarzarbeit.

7.3.13

Armutsbericht: Rösler ging es nie so gut wie heute

Stimmt. Aber er sagte es anders: "Deutschland ging es nie so gut wie heute." Das dürfte besonders diejenigen erfreuen, die mit Stundenlöhnen um die 5 € staunen, dass unsere DAX-Manager auch noch im Schlaf 10 € pro Minute "verdienen", Herr Ackermann sogar 18 €, die Herren Steinbrück und Gauck 25.000 für eine Rede, der Talkmaster mehr als die Kanzlerin, ...